Der Fall als solcher dürfte hinlänglich bekannt sein: Am 19. August 2019 leitete die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den ehemaligen Fußballprofi und Nationalspieler Christoph Metzelder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verbreitung von Kinderpornographie ein. Spätestens seit der Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses am 3. September 2019 war dieses Verfahren Gegenstand einer umfangreichen Berichterstattung in (fast) allen Medien. Mal sachlich, mal eher reißerisch, aber immer mit Hinweis auf die Unschuldsvermutung.
Lesen Sie hier den ganzen Text: Der „Fall Metzelder“ – skandalös mildes Urteil oder nur ganz schlicht die Anwendung geltenden Rechts?